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So viel kostet ein Hausmeisterservice

Wie hoch die konkreten Hausmeisterservice Kosten ausfallen dürfen, hängt im Wesentlichen von der Größe der Immobilie ab. Im Schnitt liegen die Kosten bei 0,30 bis 0,50 Euro pro m² im Monat oder Stundenpreisen in Höhe von 15 bis 45 Euro, je nach Umfang und Zeitaufwand der benötigten Tätigkeiten. Einsätze am Wochenende und am späten Abend verursachen zusätzliche Kosten. Und auch die Anfahrtskosten können in Rechnung gestellt werden, die im Schnitt 30 € betragen.

Einige Hausmeisterservices bieten alternativ Pauschalpreise an, die beispielsweise die zweimal im Monat stattfindende Treppenhausreinigung, die Grünanlagenpflege, den Mülltonnendienst etc. in Rechnung stellen. Hier können Sie mit Preisen von etwa 250 € pro Monat rechnen.

Wenn Sie solche Angebote erhalten, sollten Sie genau durchrechnen, ob die erbrachten Leistungen den Pauschalpreis rechtfertigen. Gegebenenfalls lohnt es sich mehr, nur einzelne Tätigkeiten zu buchen (auch pauschal) und dafür günstigere Hausmeisterservice Preise zu zahlen. Welche Leistungen ein Hausmeisterservice überhaupt anbietet, erfahren Sie in unserem Ratgeber Was macht ein Hausmeisterservice?

Hausmeister-und-Gartenservice

Hausmeisterservice Preistabelle

Die folgenden Preise spiegeln die durchschnittlichen Hausmeisterservice Preise wieder.

Tätigkeit Kosten Kostenfaktoren
Winterdienst (Bereitschaft) 30 bis 60 Euro im Monat Einsatzort (Gehweg, Hof etc.)
Winterdienst 1,50 bis 6,00 Euro pro m² Einsatzort (Gehweg, Hof etc.)
Mülltonnendienst 40 bis 70 Euro pro Monat Anzahl & Volumen der Tonnen
Grünanlagenpflege 30 bis 40 Euro pro Stunde Pflegeaufwand, Größe der Fläche
Reinigungsleistungen 20 bis 40 Euro pro Stunde Aufwand, Größe der Fläche

Dabei wird nicht zwischen privat und gewerblich unterschieden, allerdings können Sie davon ausgehen, dass private Auftraggeber geringere Preise zahlen müssen als gewerbliche Auftraggeber. Je nach Region ergeben sich ebenfalls Preisdifferenzen. Des Weiteren werden die Hausmeisterservice Kosten noch von zusätzlichen Faktoren beeinflusst, die in der dritten Spalte aufgeführt werden.

Beachten Sie außerdem, dass für besondere Arbeitszeiten Zuschläge berechnet werden können. Zwischen 20 Uhr und 5/6 Uhr morgens wird häufig ein Nachtzuschlag in Höhe von 25 % berechnet. Am Wochenende und an Feiertagen kann der Zuschlag sogar zwischen 50 % und 75 % betragen.

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Wer übernimmt die Hausmeisterservice Kosten?

Der Hausmeisterservice übernimmt viele Arbeiten, die theoretisch auch von den Mietern ausgeführt werden können, wie etwa den Winterdienst oder die Müllentsorgung. Aus diesem Grund können einige Kosten auf den Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag fest vereinbart wurde – jedoch nicht alle Kosten.

In der Betriebskostenabrechnung werden zwar die Gesamtkosten für den Hausmeisterservice aufgeführt, allerdings müssen jene Kosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden, klar von den umlegbaren Kosten abgetrennt werden. Zu den nicht umlegbaren Kosten gehören nach § 2 Nr. 14 BetrKV alle Instandsetzungs- und Instandhaltungstätigkeiten, Schönheitsreparaturen und Verwaltungstätigkeiten. Das wäre auch der Fall, wenn der Vermieter diese Tätigkeiten selbst ausführt.

Leistungsumfang muss stimmen

Die Hausmeisterservice Preise müssen allerdings ortsüblich sein und auf Ihre Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Letzteres bedeutet, dass der Leistungsumfang (Gartenpflege, Reinigungsarbeiten etc.) den entstehenden Hausmeisterservice Kosten gerecht werden sollte. Im Regelfall dürfen die monatlichen Kosten einen Betrag von 0,50 € pro m² Wohnfläche nicht überschreiten, da sie damit nicht mehr der Wirtschaftlichkeit entsprechen.

Bei Verstößen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot muss der Mieter für diese Kosten nicht zahlen, jedoch steht er in der Beweispflicht. Dafür muss er die einzelnen Belege durchsehen und erklären, warum die Hausmeisterservice Kosten seiner Meinung nach zu hoch angesetzt wurden. Ist dieser Beweis erbracht, muss der Vermieter seinerseits beweisen, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot doch eingehalten wurde und die hohen Kosten begründet sind.

Werden in der Betriebskostenabrechnung neben den Hausmeisterdienst Kosten auch noch zusätzliche Kosten aufgeführt – wie etwa die Gartenpflege, Winterdienst oder die Hausreinigung –, dann liegt hierbei eine mögliche Doppelzahlung vor, welche die Mieter nicht übernehmen müssen. Schließlich kann dafür auch der Hausmeister verantwortlich sein und es muss nicht noch ein weiterer Dritter beauftragt werden.

Wie viel ein Hausmeisterservice in Ihrem konkreten Fall kostet, erfahren Sie direkt über unser Portal. Geben Sie dazu einfach Ihre Postleitzahl oder Ihre Stadt in das Suchfeld ein und erhalten Sie kostenlose und unverbindliche Angebote aus Ihrer Umgebung.

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